Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für Motorradtrainings, Mentaltraining und Motorradtrainer-Ausbildungen
Motorradtraining-mental by Kurven-Räubertochter
Irene Seidler
Zert. Fahrsicherheits- und Mentaltrainerin · Kurventraining · Rennstreckeninstruktion · Tourguiding · Ausbildung
Röckrather Weg 2a, 41472 Neuss
E-Mail: kurven-raeubertochter@web.de · Web: https://motorradtraining-mental.de/
Stand: Oktober 2026
§ 1 Geltungsbereich und Anbieter
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Irene Seidler, handelnd unter „Motorradtraining-mental by Kurven-Räubertochter“ (nachfolgend „Anbieterin“), und den Teilnehmerinnen und Teilnehmern (nachfolgend „Teilnehmer“) über die Buchung von Motorradtrainings (u. a. Kurventraining, Sicherheitstraining, Rennstreckeninstruktion, Tourguiding), Mentaltraining für Motorradfahrende sowie Ausbildungen und Fortbildungen zur Motorradtrainerin/zum Motorradtrainer.
(2) Die AGB gelten in ihrer zum Zeitpunkt der Buchung gültigen Fassung. Sie gelten sowohl gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB als auch gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, soweit im Folgenden nicht ausdrücklich differenziert wird.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Teilnehmers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als die Anbieterin ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat (§ 305 Abs. 2, § 305b BGB).
§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungen
(1) Die Anbieterin bietet insbesondere folgende Leistungen an:
- praktisches Motorrad-Sicherheits- und Kurventraining auf Übungsplätzen, Rennstrecken und im öffentlichen Straßenverkehr,
- Rennstreckeninstruktion,
- geführte Motorradtouren (Tourguiding), auch im In- und Ausland,
- Mentaltraining für Motorradfahrerinnen und -fahrer (Einzel- und Gruppenformate),
- Aus- und Fortbildungen zur zertifizierten Motorradtrainerin/zum zertifizierten Motorradtrainer, einschließlich vorbereitender Kurse auf eine Zertifizierung nach ISO/IEC 17024.
(2) Der genaue Leistungsumfang, Ort, Termin, Dauer und Preis der jeweiligen Veranstaltung ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung auf der Website, im Buchungsformular bzw. in der individuellen Buchungsbestätigung. Diese Angaben sind vorrangig gegenüber allgemeinen Beschreibungen in Werbematerialien.
(3) Verträge über Motorradtrainings und Tourguiding sind Dienstverträge im Sinne des § 611 BGB. Geschuldet wird die fachkundige Durchführung des Trainings/der Tour nach dem Stand der Fahrsicherheits- und Trainingspädagogik, nicht jedoch ein bestimmter Lernerfolg oder eine bestimmte Verbesserung der Fahrfertigkeiten des Teilnehmers.
(4) Für Ausbildungen mit Prüfungsanteil (z. B. im Rahmen der Trainerausbildung) gilt ergänzend § 8 dieser AGB.
§ 3 Vertragsschluss / Anmeldung
(1) Die Darstellung der Leistungen auf der Website https://motorradtraining-mental.de/ stellt kein bindendes Angebot der Anbieterin dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung an den Teilnehmer, seinerseits ein Angebot abzugeben (invitatio ad offerendum).
(2) Mit dem Absenden des Online-Buchungsformulars, einer verbindlichen E-Mail-Anmeldung oder einer mündlichen/schriftlichen Anmeldung vor Ort gibt der Teilnehmer ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrags ab.
(3) Der Vertrag kommt zustande, sobald die Anbieterin die Anmeldung durch eine Buchungsbestätigung (per E-Mail oder in Textform, § 126b BGB) annimmt, spätestens jedoch mit Beginn der Veranstaltung, sofern der Teilnehmer daran teilnimmt.
(4) Bei Anmeldungen von Minderjährigen gilt zusätzlich § 12 dieser AGB.
(5) Die Anbieterin behält sich vor, Anmeldungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen, insbesondere bei Erreichen der Teilnehmerhöchstzahl, bei erkennbarem Nichtvorliegen der Teilnahmevoraussetzungen (§ 7) oder bei begründeten Sicherheitsbedenken.
§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchung ausgewiesenen Preise in Euro. Bei Leistungen an Verbraucher sind die Preise als Endpreise inklusive der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer ausgewiesen, sofern nicht anders angegeben.
(2) Der vereinbarte Teilnahmepreis ist, sofern nicht individuell anders vereinbart, wie folgt fällig: vollständige Zahlung bis spätestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn.
(3) Die Zahlung erfolgt per Überweisung oder PayPal, sofern in der Buchungsbestätigung nicht anders angegeben.
(4) Kommt der Teilnehmer mit einer Zahlung in Verzug, gelten die gesetzlichen Verzugsregelungen (§§ 286, 288 BGB); die Anbieterin ist berechtigt, den Teilnehmer von der weiteren Teilnahme auszuschließen, wenn trotz Mahnung und angemessener Nachfrist keine Zahlung erfolgt.
(5) Nicht in Anspruch genommene Leistungen (z. B. Verpflegung, Unterkunft im Rahmen von Touren), die im Preis enthalten sind, begründen keinen Anspruch auf anteilige Erstattung, wenn der Teilnehmer diese aus eigenem Entschluss nicht in Anspruch nimmt.
§ 5 Rücktritt / Stornierung durch den Teilnehmer
(1) Der Teilnehmer kann jederzeit vor Veranstaltungsbeginn in Textform (E-Mail genügt) vom Vertrag zurücktreten.
(2) Tritt der Teilnehmer zurück oder nimmt er ohne Rücktritt nicht an der Veranstaltung teil (No-Show), kann die Anbieterin – unbeschadet des Rechts des Teilnehmers, einen geringeren tatsächlichen Schaden nachzuweisen (§ 249 BGB) – eine angemessene Entschädigung für getroffene Dispositionen und entgangenen Gewinn verlangen. Zur Vereinfachung wird folgende pauschalierte Staffelung vereinbart, sofern im Einzelfall nichts anderes ausgewiesen ist:
- Rücktritt bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn: kostenfrei
- Rücktritt weniger als 7 Tage vorher / Nichterscheinen: 100 % des Teilnahmepreises
(3) Dem Teilnehmer bleibt es unbenommen nachzuweisen, dass der Anbieterin kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist. Der Anbieterin bleibt es unbenommen, einen höheren tatsächlich entstandenen Schaden nachzuweisen.
(4) Der Teilnehmer kann bis Veranstaltungsbeginn einen Ersatzteilnehmer benennen, der in den Vertrag eintritt, sofern dieser die Teilnahmevoraussetzungen nach § 7 erfüllt. Teilnehmer und Ersatzteilnehmer haften der Anbieterin in diesem Fall gemäß § 415 BGB als Gesamtschuldner für den Teilnahmepreis und die durch den Wechsel entstehenden Mehrkosten.
(5) Ein gesetzliches Widerrufsrecht bleibt hiervon unberührt und richtet sich nach § 13 dieser AGB.
(6) Bei Vorlage einer Krankmeldung kann der Teilnehmer kostenlos stornieren. Dies gilt nicht für direkte Prüfungsleistungen über Drittanbieter (z. B. TÜV Rheinland).
§ 6 Absage, Verschiebung und Programmänderung durch die Anbieterin
(1) Die Anbieterin kann eine Veranstaltung absagen oder verschieben, wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Die Mitteilung hierüber erfolgt spätestens 6 Tage vor dem geplanten Termin.
(2) Motorradtrainings, Rennstreckeninstruktionen und Touren finden weitgehend im Freien statt und sind daher wetter- und sicherheitsabhängig. Die Anbieterin ist berechtigt, eine Veranstaltung kurzfristig – auch am Veranstaltungstag – ganz oder teilweise abzusagen, zu verschieben oder das Programm anzupassen, wenn die Witterungs-, Strecken- oder Sicherheitsverhältnisse (z. B. Glatteis, Starkregen, extreme Hitze, Sturmwarnung, behördliche Anordnungen, Streckensperrung) eine gefahrlose Durchführung nicht zulassen. Sicherheitsentscheidungen der Anbieterin bzw. der eingesetzten Trainer sind für alle Teilnehmer verbindlich.
(3) Im Fall einer vollständigen Absage nach Abs. 1 oder 2 wird dem Teilnehmer zunächst ein angemessener Ersatztermin angeboten. Nimmt der Teilnehmer den Ersatztermin nicht wahr oder kommt keine Einigung zustande, wird der bereits gezahlte Teilnahmepreis anteilig für den nicht erbrachten Leistungsteil unverzüglich, spätestens binnen 14 Tagen, zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche des Teilnehmers bestehen nur im Rahmen von § 9 dieser AGB.
(4) Bei Verschiebung oder Anpassung des Programms aus den in Abs. 2 genannten Gründen besteht kein Anspruch auf Rückerstattung, wenn der Teilnehmerin/dem Teilnehmer eine gleichwertige Ersatzleistung (z. B. Verlegung in die Halle, Theorieanteil, alternativer Streckenabschnitt, Ersatztermin) angeboten wird und diese wahrgenommen werden kann.
(5) Notwendige Änderungen einzelner Programmpunkte, Trainer- oder Streckenwechsel aus organisatorischen oder sicherheitsbedingten Gründen bleiben vorbehalten, soweit sie dem Teilnehmer unter Berücksichtigung der Interessen der Anbieterin zumutbar sind (§ 315 BGB).
§ 7 Teilnahmevoraussetzungen und Pflichten der Teilnehmer
(1) Der Teilnehmer sichert zu, dass er
- im Besitz einer gültigen, für das eingesetzte Motorrad und die Veranstaltung erforderlichen Fahrerlaubnis ist,
- ein verkehrssicheres, für die Veranstaltung geeignetes und ausreichend versichertes Motorrad (inkl. gültiger Haftpflichtversicherung) nutzt,
- über die nach § 21a StVO sowie den Sicherheitshinweisen der Anbieterin erforderliche Schutzausrüstung verfügt (mindestens geeigneter Helm, Motorradbekleidung, Handschuhe, Stiefel),
- gesundheitlich und konditionell in der Lage ist, an dem gebuchten Training bzw. der Tour teilzunehmen, und keine Erkrankungen, Medikamenteneinnahmen oder körperlichen Einschränkungen verschweigt, die die Fahrsicherheit oder die Sicherheit Dritter beeinträchtigen können,
- nicht unter Einfluss von Alkohol, Drogen oder fahrtüchtigkeitsbeeinträchtigenden Medikamenten steht.
(2) Der Teilnehmer ist verpflichtet, den Weisungen der Trainer und Streckenposten sowie den geltenden Sicherheits- und Verhaltensregeln (u. a. Fahren auf eigene Verantwortung, Einhaltung von Streckenbegrenzungen und Überholverboten) Folge zu leisten. Bei grober oder wiederholter Missachtung ist die Anbieterin berechtigt, den Teilnehmer ohne Anspruch auf (anteilige) Rückerstattung des Teilnahmepreises von der weiteren Teilnahme auszuschließen.
(3) Trainingsinhalte bewegen sich, insbesondere bei Kurventraining und Rennstreckeninstruktion, im Grenzbereich der Fahrphysik. Der Teilnehmer nimmt in Kenntnis dieses erhöhten Risikos freiwillig teil. Dies berührt die Haftung der Anbieterin gemäß § 9 nicht.
§ 8 Besonderheiten bei der Motorradtrainer-Ausbildung
(1) Ausbildungen zur zertifizierten Motorradtrainerin/zum zertifizierten Motorradtrainer bereiten auf eine Personenzertifizierung nach ISO/IEC 17024 vor. Die Zertifizierung selbst wird durch eine unabhängige, akkreditierte Zertifizierungsstelle (derzeit PersCert TÜV Rheinland) nach deren eigener Prüfungs- und Zertifizierungsordnung durchgeführt. Die Anbieterin ist nicht die Zertifizierungsstelle und hat auf deren Prüfungsentscheidungen keinen Einfluss.
(2) Die Anbieterin schuldet die fachlich fundierte, dem aktuellen Stand entsprechende Durchführung der Ausbildung (Theorie- und Praxismodule) gemäß dem veröffentlichten Curriculum. Sie schuldet nicht das Bestehen der Zertifizierungsprüfung oder den Erhalt des Zertifikats; ein entsprechender Erfolg hängt von zusätzlichen, außerhalb des Einflussbereichs der Anbieterin liegenden Faktoren ab (u. a. Prüfungsleistung des Teilnehmers, Anforderungen der Zertifizierungsstelle).
(3) Für die Zulassung zur Ausbildung und/oder Prüfung können zusätzliche, von der Zertifizierungsstelle vorgegebene Voraussetzungen gelten (z. B. Mindestalter, Fahrerfahrung, Vorlage eines Führungszeugnisses, Hausarbeiten aus dem Theorieseminar und Hospitationen im Praxisteil). Der Teilnehmer ist selbst dafür verantwortlich, sich über diese Voraussetzungen zu informieren und deren Vorliegen nachzuweisen.
§ 9 Haftung
(1) Die Anbieterin haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung der Anbieterin, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Anbieterin, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen (§§ 276, 278, 309 Nr. 7 BGB).
(2) Bei der leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf – insbesondere die pflichtgemäße Auswahl, Instruktion, Streckenführung und Beaufsichtigung durch die Trainer –, ist die Haftung der Anbieterin der Höhe nach auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
(3) Im Übrigen ist die Haftung der Anbieterin für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ausgeschlossen.
(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie für Ansprüche aus der Übernahme einer Garantie.
(5) Motorradfahren, insbesondere Kurventraining und Rennstreckeninstruktion, ist mit einem eigenen, jeder Trainingsteilnehmerin bzw. jedem Trainingsteilnehmer bekannten Sportartrisiko verbunden. Für Schäden am eigenen Fahrzeug, an der eigenen Schutzausrüstung sowie für Sach- und Personenschäden, die sich ausschließlich aus der Verwirklichung dieses allgemeinen, auch bei ordnungsgemäßer Durchführung des Trainings nicht vollständig ausschließbaren Sportrisikos ergeben (z. B. Sturz ohne Pflichtverletzung der Anbieterin), haftet die Anbieterin nicht. Unberührt bleibt die Haftung nach den Absätzen 1 und 2 für Schäden, die auf einer Pflichtverletzung der Anbieterin beruhen.
(6) Der Teilnehmer wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine private Unfallversicherung sowie eine ausreichende Kranken- und ggf. Kaskoversicherung sinnvoll und in eigener Verantwortung abzuschließen sind. Für Schäden an Motorrädern und Ausrüstung anderer Teilnehmer im Rahmen der Veranstaltung haftet grundsätzlich der Verursacher nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen (§§ 823 ff. BGB).
(7) Vorstehende Haftungsregelungen gelten entsprechend für die persönliche Haftung von Angestellten, Mitarbeitern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen der Anbieterin.
§ 10 Bild-, Video- und Tonaufnahmen
(1) Im Rahmen von Veranstaltungen können zu Dokumentations-, Trainings- und Werbezwecken Foto-, Video- und Tonaufnahmen angefertigt werden, auf denen Teilnehmer erkennbar sein können. Die Anbieterin weist hierauf vor Veranstaltungsbeginn hin.
(2) Die Verwendung von Aufnahmen, auf denen einzelne Teilnehmer erkennbar im Vordergrund abgebildet sind (z. B. für Website, Social Media, Werbematerial), erfolgt nur mit gesonderter, freiwilliger Einwilligung des Teilnehmers gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO i. V. m. §§ 22, 23 Kunsturhebergesetz (KUG). Diese Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.
(3) Aufnahmen, auf denen der Teilnehmer nur als Teil einer größeren Trainingsgruppe oder als Beiwerk einer Landschafts- bzw. Örtlichkeitsaufnahme erscheint (§ 23 Abs. 1 Nr. 2 KUG), können auch ohne gesonderte Einwilligung verwendet werden, sofern berechtigte Interessen des Teilnehmers nicht überwiegen.
§ 11 Datenschutz
(1) Die Anbieterin verarbeitet personenbezogene Daten der Teilnehmer (u. a. Name, Kontaktdaten, Zahlungsdaten, ggf. Gesundheitsangaben im Rahmen der Teilnahmevoraussetzungen) zur Anbahnung, Durchführung und Abwicklung des Vertrags gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO sowie zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO.
(2) Einzelheiten zu Art, Umfang, Zweck, Dauer der Speicherung und den Rechten der Betroffenen nach Art. 15–21 DSGVO ergeben sich aus der gesonderten Datenschutzerklärung der Anbieterin, abrufbar unter https://motorradtraining-mental.de/Datenschutz/.
§ 12 Minderjährige Teilnehmer
(1) Die Teilnahme Minderjähriger ist nur zulässig, sofern dies für die jeweilige Veranstaltung ausdrücklich angeboten wird, und setzt die vorherige schriftliche Einwilligung aller Erziehungsberechtigten sowie ggf. eine gültige, dem Alter entsprechende Fahrerlaubnis voraus (z. B. Klasse A1 ab 16 Jahren).
(2) Die Anmeldung eines minderjährigen Teilnehmers durch einen Erziehungsberechtigten gilt zugleich als Erklärung, dass die erforderliche Einwilligung sämtlicher Sorgeberechtigter vorliegt. Die Anbieterin ist berechtigt, die Vorlage einer entsprechenden schriftlichen Bestätigung zu verlangen.
§ 13 Widerrufsrecht für Verbraucher
(1) Schließt ein Verbraucher (§ 13 BGB) den Vertrag im Wege des Fernabsatzes (§ 312c BGB, z. B. Online-Buchung, telefonische Buchung ohne gleichzeitige körperliche Anwesenheit) oder außerhalb von Geschäftsräumen (§ 312b BGB) ab, steht ihm grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht nach §§ 312g, 355 BGB zu.
(2) Wichtiger Hinweis zum Ausschluss des Widerrufsrechts: Das Widerrufsrecht besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB ausdrücklich nicht bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen der Beherbergung zu anderen Zwecken als der Wohnung, der Beförderung, der Kraftfahrzeugvermietung, der Lieferung von Speisen und Getränken sowie zur Erbringung weiterer Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht. Motorradtrainings, Rennstreckeninstruktionen und geführte Touren der Anbieterin sind Freizeitdienstleistungen in diesem Sinne, die stets an einen konkreten Veranstaltungstermin gebunden sind. Für diese Leistungen besteht daher kein gesetzliches Widerrufsrecht, wenn der Vertrag einen bestimmten Termin oder Zeitraum vorsieht.
(3) Für Ausbildungs- und Fortbildungsangebote (z. B. die Trainerausbildung), die nicht überwiegend als Freizeitbetätigung, sondern als Aus- bzw. Weiterbildungsleistung einzuordnen sind, kann diese gesetzliche Ausnahme im Einzelfall nicht greifen. Vorsorglich erhält der Teilnehmer daher für diese Leistungen die Widerrufsbelehrung sowie das Muster-Widerrufsformular, abrufbar unter https://motorradtraining-mental.de/Widerrufsrecht/, soweit der Vertrag im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen zustande kommt und keine spezifische, eindeutig termingebundene Freizeitleistung im Sinne des Abs. 2 vorliegt.
(4) Kein Widerrufsrecht besteht ferner, wenn der Vertrag in den Geschäfts-/Trainingsräumen bzw. am Veranstaltungsort der Anbieterin bei gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit beider Vertragsparteien geschlossen wird (kein Fernabsatz-/Außergeschäftsraumvertrag im Sinne der §§ 312b, 312c BGB), z. B. bei Anmeldung vor Ort auf einer Messe oder Veranstaltung.
(5) Beginnt die Anbieterin mit ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Ausführung der Dienstleistung und bestätigt der Verbraucher seine Kenntnis vom Erlöschen des Widerrufsrechts bei vollständiger Vertragserfüllung, erlischt das Widerrufsrecht mit vollständiger Erbringung der Dienstleistung, § 356 Abs. 4 BGB.
§ 14 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern gilt dies nur insoweit, als hierdurch der Schutz zwingender Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, nicht eingeschränkt wird.
(2) Ist der Teilnehmer Kaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag der Sitz der Anbieterin (Neuss).
(3) Die Anbieterin ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt diejenige wirksame und durchführbare Regelung, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.
(5) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie individuelle Vereinbarungen bedürfen der Textform (§ 126b BGB), soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart.